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Herabsetzung des Wahlalters? Zweifelhafter Vorstoß der Ampelkoalitionäre (30. Oktober)

Die 18, 19 und 20jährigen Freunde feierten Partys, jubelten und hatten das Gefühl, die Welt habe sich verändert: Endlich volljährig! Was mittlerweile nichts Ungewöhnliches ist, nahm im Frühjahr 1974 seine parlamentarische Hürde: Der Bundestag beschloss, die Volljährigkeit von 21 auf 18 Jahre abzusenken. Zu lange hatten Aktivisten immer wieder erinnert: zum Schießen auf Menschen alt genug, zum Wählen und gewählt Werden nicht. Gemeint hatten sie damit, dass junge Männer zwar mit 18 Dienst an der Waffe tun „durften“, aber weder einen Bundestagsabgeordneten wählen, noch selbst in den Bundestag gewählt werden konnten. Zum Jahreswechsel 1974 / 75 wurde der Beschluss dann Wirklichkeit: Jugendliche zwischen 18 und 20, die ansonsten bis zu ihrem 21. Geburtstag hätten warten müssen, wurden schlagartig zu Erwachsenen.

Volljährigkeit ab 16

Manch ein Bildungsforscher fordert schon lange, die Volljährigkeit weiter abzusenken. Studien zeigten, dass aufgrund der Verkürzung der Schulzeit längst eine steigende Gruppe Minderjähriger studiere. Zudem kämen Jugendliche heute viel früher in die Pubertät, seien körperlich deutlich eher reif als anno tuck. Das mag stimmen. Spannend wäre jetzt noch eine Studie über die geistige Reife junger Menschen, zumal die Universitäten seit Jahrzehnten über eine sinkende Studierfähigkeit klagen und diese nicht nur am Wissensstand festmachen, sondern eben auch an der Reife der Studierenden. Die Entwicklungspsychologie hat diese reife ja mal vor Jahren mit 25 Jahren bei Frauen und gar erst 27 Jahren bei Männern postuliert. Dazu sagen die Studien der Bildungsforscher jedoch nichts.

Wahlrecht ab 16

Immerhin denkt eine wachsende Zahl von Politikern, vor allem wenn sie aktuell zu den künftigen Ampelkoalitionären von SPD, Grünen und FDP gehören, über eine generelle Herabsenkung des Wahlalters nach. In manchen Bundesländern gibt es die bereits. Jetzt ist sie bei Wahlen zum Bundestag und zum Europaparlament angedacht. Zumindest haben sie das Rot – Grün – Gelb zur Freude von Die Linke so in ihr Sondierungspapier hineingeschrieben. Dass sie an der Rechteschraube für junge Menschen drehen – auch hier zeigt Fridays for future seine Wirkung. Denn dieses Aufbegehren junger Menschen zeigt deutlich: Sie wollen Verantwortung übernehmen, wollen sich für eine Sache starkmachen und engagieren, ja, sie sind bereits in höchstem Maße engagiert.

Wie die APO in den 1960ern?

Ihre Rechtsstellung erinnert zurzeit jedoch noch eher an die APO in den 1960er Jahren: eine Opposition eben außerhalb des Parlaments. Ideen: ja. Interessen: ja. Möglichkeiten, diese im Parlament dieses Landes entsprechend deutlich und vor allem mit Wirkung zum Ausdruck zu bringen: Fehlanzeige. Kein Wunder, dass sich junge Menschen von der Politik nicht ausreichend vertreten fühlen. Dass ihnen dieses parlamentarisch nichts tun Können gerade in Bezug auf die brandaktuellen und extrem wichtigen Zukunftsfragen gewaltig gegen den Strich geht, ist leicht nachvollziehbar.
Allerdings ist die These, „die Alten“ (im Sinne von „alle Alten“) hätten ihr Leben gelebt und überhaupt keinen Bedarf, an der Zukunft etwas zu ändern, genau so unhaltbar wie die Vorstellung, alle Jugendlichen hätten ein politisches Bewusstsein. So wie eben Verallgemeinerungen immer wenig dienlich sind.

Parallelen zu den 1970er Jahren

Die Parallele zu den 1970er Jahren ist offensichtlich: Damals war die Studentenbewegung ein wesentlicher Grund für die Herabsetzung der Volljährigkeit, heute bringt die vielleicht politischte Jugendbewegung aller Zeiten, eben „Fridays for Future“, Bewegung in die Frage nach Rechten und Pflichten. Allerdings hört es an dieser Stelle mit den Parallelen bereits auf. Denn damals stand ein Großteil der 18- bis 20jährigen im Berufsleben ihre Frau und ihren Mann. Im damals durchaus befürchteten Ernstfall hätten 18jährige mit der Waffe das Vaterland verteidigen müssen. Derartige Verpflichtungen von ihnen einzufordern, ihnen aber gleichzeitig das Wahlrecht vorzuenthalten, passte nicht zusammen. Zumindest war das immer das Hauptargument der Unionsparteien, verkürzt vielleicht auf die Formel: Wer gleiche Pflichten übernehmen muss, muss auch gleiche Rechte bekommen.

Gleiche Pflichten: nein

Das sieht bei der geplanten Herabsetzung des Wahlalters völlig anders aus: gleiche Rechte: ja. Gleiche Pflichten: nein! Denn dieses Mal geht es ausschließlich um das aktive und passive Wahlrecht, um nichts mehr. Was im Klartext bedeutet: Sollte sich tatsächlich die Herabsetzung des Wahlalters

durchsetzen, würde eine 17jährige für den Abschluss eines Mietvertrags im Uni-Wohnheim immer noch die Unterschrift eines Elternteils benötigen. Dasselbe gilt zum Beispiel für einen Studienkredit: Denn voll geschäftsfähig sind 17jährige durch eine Wahlrechtsreform nicht. Und heiraten? Na gut, sowohl statistisch wie auch von der gesellschaftlichen Attitüde trifft das auf immer weniger zu. Eine Größe, die man fast, wenn es so weitergeht, in ein paar Jahre ganz sicher vernachlässigen kann.

Was hat sich damals wirklich geändert?

Als zum Jahreswechsel 1974 / 1975 die Herabsetzung der Volljährigkeit auf 18 Jahre in Kraft trat, jubelten viele junge Menschen. Später mussten sie feststellen: Ja, sie konnten ihre Entschuldigungen für die Schule selbst schreiben, abends wegbleiben so lange sie wollten, ohne Mama und Papa fragen zu müssen. Und natürlich konnten sie heiraten, Lehr- und Kaufverträge abschließen, Testamente verfassen und Bürgschaften übernehmen, ohne dass ihnen dort Mama und Papa hineinreden oder gar durch das Verweigern einer Zustimmung einen Strich durch die Rechnung machen konnten. In der Praxis allerdings hatte sich für die meisten frischgebackenen Erwachsenen nur wenig geändert. Wer die Schule zu viel schwänzte, verlor auch weiterhin den Anschluss. Und Kaufverträge über höhere Summen konnte eh nur der abschließen, der genügend Kleingeld im Portemonnaie hatte.

Vor allem: Ruhe im Karton

Aber es herrschte Ruhe im Karton: Eine wesentliche Forderung junger Menschen war erfüllt – ohne dass sich etwas geändert hatte. Das galt auch für das Hauptziel der Politiker: Die hatten nämlich gehofft, dass wahlberechtigte junge Menschen sich viel stärker in Politik und Gesellschaft engagieren würden als zuvor. Pustekuchen ist auch eine Art von Kuchen! Denn stattdessen wuchs die Politikverdrossenheit besonders unter Jugendlichen immer mehr. Dabei macht man es sich zu einfach, wenn man behauptet, die politischen Parteien und die von ihnen gemachte Politik würden Jugendliche und junge Erwachsene nicht mehr erreichen.

Überall Mangel an jungen Erwachsenen

Wohin man auch schaut: ob Dorffußball, Freiwilligendienste, Kirchen, Gewerkschaften, Parteien oder sonst wo: Junge Leute sind Mangelware. Was die Statistiken zu den Geburten, selbst wenn es da im Moment ein Zwischenhoch geben mag, nun einmal eindeutig belegen. Klar ist aber auch: Wer zum Bouldern geht, im Trailrunning und Stand-up Paddling unterwegs ist und mehrfach die Woche im Fitnessstudio seinen Körper stählt, hat gar keine Zeit für Fußball oder freiwillige Feuerwehr. Die Angebote, seine Freizeit zu verbringen, sind immens gewachsen. Oder um es salopp zu formulieren: Der Kuchen muss in immer mehr und damit immer kleinere Stücke zerteilt werden. Über Ganztagsschulangebote, die ein gehöriges Maß an Freizeit aufsaugen, will ich dabei erst gar nicht nachdenken.

Wen betrifft die Herabsetzung des Wahlalters wirklich?

Aber bevor eine falsche Interpretation die Runde macht: Junge Menschen, die sich engagieren möchten, müssen auch politisch die Möglichkeit dazu haben. Deshalb ist eine Herabsetzung des Wahlalters durchaus sinnvoll. Grund zur Sorge gibt es nur begrenzt: Von den unglaublich vielen Praktikantinnen und Praktikanten, die in den letzten Jahren ihr Praktikum in unserer Redaktion als Pflichtübung absolviert haben, wird sich eh niemand zur Wahl stellen. Allenfalls stellt sich die Frage, ob die Formel „je dümmer, desto leichter ein Opfer von Rattenfängern“ greift. Wenn sich aber die ehemalige Praktikantin, die vom ersten Tag an brannte, mit Feuereifer bei der Sache war, sich persönlich großartig entwickelt hat und sogar für die Redaktion eine Stütze war – wenn diese junge – und anerkennend sage ich bewusst – Kollegin sich trotz ihrer Jugend irgendwo engagieren und wählen lassen würde: Großartig wäre das!

Populismus?

Fragwürdig ist etwas anderes: Die Frage nämlich, ob FDP, Grüne und mittlerweile auch die SPD, die ja innerhalb der GroKo noch gegen eine Wahlrechtsreform gestimmt hatte, hier gehörig in Populismus machen. Die Formulierungen im Positionspapier sind eher vage. Aber immerhin doch so, dass junge Menschen aufhorchen könnten: „Die wollen uns hören!“ Was im viel zu schnellen Umkehrschluss dann zu einem „Die anderen nicht!“ führen könnte. Oder anders formuliert: Es steht zu befürchten, dass die künftigen Ampelkoalitionäre ihre eigenen Jugendorganisationen für effektiver halten als die des politischen Gegners, also der Union. Kann man auf diese Weise vielleicht mehr junge Menschen für die eigene Politik mobilisieren als die Union? Nicht nur in Bayern denkt man bereits jetzt schon an die nächsten Landtagswahlen. Und, frei nach Sepp Herberger, ist ja nach den Bundestagswahlen auch schon wieder vor den Bundestagswahlen. Irgendwie. Kein Wunder also, dass auch Die Linke, die schon lange für eine Herabsetzung des Wahlalters votiert, entsprechende Pläne mittragen würde. Schließlich geht ja gerade von dieser Partei die Mär aus, dass Fortschritt schon immer von links gekommen ist.

Grundgesetzänderung notwendig

Fast möchte ich wetten, dass wir in nächster Zeit nicht allzu viel zur Herabsetzung des Wahlalters hören werden. Die künftigen Ampelkoalitionäre wissen sehr wohl, dass sie für eine Wahlrechtsreform eine Änderung des Grundgesetzes benötigen. Die sie selbst die erforderlichen Stimmen für eine notwendige Zweidrittelmehrheit nicht haben, wissen sie. Dass sie sie zum jetzigen Zeitpunkt von der Union kaum bekommen werden, wissen sie wohl auch. Denn die Union geht weiterhin davon aus, dass es einen engen Bezug zwischen Rechten und Pflichten gibt. Eine Erweiterung der Pflichten aber ist nicht vorgesehen. Wobei auch die zur Entwicklung eines Menschen gehören. Denn der wächst vor allem an seinen Aufgaben, weniger an seinen Freiheiten. So bleibt es zweifelhaft, ob es den Ampelkoalitionären um eine Anpassung an eine veränderte Reifungssituation des Individuums geht. An ihren Taten werden sie messen. Auch und ganz sicher in Sachen Wahlrecht. Nur eins ist klar: Sollten Rot – Grün – Gelb meinen, die Herabsetzung des Wahlalters als Ablenkungsmanöver nutzen zu können, um darüber hinwegzutäuschen, dass sie in Sachen Klimaschutz hinter den Erwartungen ihrer Wählerinnen und Wähler zurückbleiben, werden sie heftigen Gegenwind ernten. Und das wäre auch gut so.

Momentaufnahmen, kurze Episoden in den Medien, flüchtige Eindrücke – und alles rauscht einfach vorbei? „Auch das noch“ zeigt die Skripte (leicht überarbeiteter) Rundfunkbeiträge aus dem öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk. Manche wurden sogar speziell für Heaven On Air geschrieben. Frei nach dem Motto: einfach mal einen Moment innehalten.

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